FamilienWappen

Die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von Wappen, ihre Herkunft und Bedeutung werden in der historischen Hilfswissenschaft der Heraldik (Wappenkunde) beschrieben.

In der Schweiz ist das Familienwappenwesen nicht durch eine spezielle Gesetzgebung geregelt. Grundsätzlich darf jedermann ohne eine Eintragungspflicht in einem öffentlichen Register ein Wappen führen. Es ist auch erlaubt, ein neues Familienwappen zu begründen. Allerdings dürfen bestehende Wappen im Sinne des Persönlichkeitsrechts gemäss Art.  28 und 29 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) nicht übernommen werden.

Es ist heute üblich, dass die Staatsarchive eine Wappenregistratur ihrer Kantonsbürgerinnen und -bürger führen.

Wappen der Familien Stirnimann und Stirnemann

Familienforschung